Allgemeine Bedingungen von
Insight für die Lieferung von Produkten
und Service-Leistungen
1. Vorbemerkungen:
Dies sind die Bedingungen, zu denen Insight bereit ist, an ihre Kunden Produkte und
Service-Leistungen zu liefern (die "Bedingungen"). Sofern Insight nicht schriftlich einer anderen Regelung
zustimmt, liegen allen Vertragsabschlüssen diese Bedingungen zugrunde unter
Ausschluss aller anderen Geschäftsbedingungen, die in von dem Kunden oder von
Insight bei Abschluss eines Vertrages
verwendeten Dokumenten oder sonstigen Mitteilungen festgelegt sind oder in
Bezug genommenen werden.
2. Definitionen und Auslegung
2.1 In diesen
Bedingungen gelten folgende Definitionen:
"Arbeitstag" ist ein Zeitraum von 8 Stunden zwischen
9 Uhr und 17 Uhr von Montag bis Freitag, ausschließlich der
gesetzlichen Feiertage in dem Land, in dem Insight ansässig ist. "Bestellung"
bezeichnet eine durch den Kunden bei Insight
aufgegebene Bestellung zu dem von Insight mitgeteilten Preis. "Kunde"
bezeichnet die Partei, die eine durch Insight
angenommene Bestellung aufgegeben hat und mit der Insight vertraglich vereinbart hat, Produkte und/oder
Service-Leistungen gemäß diesen Bedingungen zu verkaufen.
"Lizenzvereinbarung" bezeichnet die vom Verkäufer gegenüber dem Kunden
erteilte Lizenz, mit der dem Kunden das Recht zur Nutzung der Produkte gewährt
wird. In der Lizenzvereinbarung werden die Bedingungen der Lizenz geregelt,
nach der der Verkäufer dem Kunden das Nutzungsrecht an den Produkten gewährt.
Sie ist Voraussetzung für die Nutzung der Produkte durch den Kunden. "Preis" bezeichnet den von
Insight gegenüber dem Kunden angebotenen
Preis, der diesem durch Zusendung einer Preisliste oder eines Angebotes auf
Anfrage mitgeteilt wird. Der Preis wird auf Anfrage auch auf der Website
insight.com mitgeteilt. Sofern nicht schriftlich etwas Anderes durch
Insight mitgeteilt wurde (z. B. im
Rahmen eines Angebotes), insbesondere auf der Website insight.com, sind
Preisänderungen und -aktualisierungen jeweils vorbehalten. Jeder von Insight schriftlich mitgeteilte Preis ist nur für
eine begrenzte Frist von 15 Tagen gültig. "Produkte" bezeichnet die vom
Kunden über Insight zur Lieferung
innerhalb des Vertragsgebietes bestellten Computer-Software- bzw.
Hardware-Produkte der Verkäufer. "Räumlichkeiten" bezeichnet
alle Gebäude oder Standorte, an denen der Kunde Einrichtungen unterhält und
Insight den Kunden vereinbarungsgemäß
beliefert. "Service-Leistungen" sind im Vertragsgebiet zu
erbringende Service-Leistungen des Verkäufers, die der Kunde über Insight bestellt.
"Insight " bezeichnet das mit Insight Technology
Solutions GmbH mit hauptsitzt am Gutenbergstr. 1, 85737 Ismaning, Deutschland,
das einen Vertrag mit dem Kunden geschlossen hat. "Insight
-Service-Leistungen" bezeichnet die Service-Leistungen von Insight,
die der Kunde von Insight bestellt. "Verkäufer"
bezeichnet den Verleger, Hersteller oder Vertriebshändler, der die Produkte
lizenziert, die Service-Leistungen erbringt oder Insight zu seinem Fachhändler für den Weiterverkauf
der Produkte bzw. Service-Leistungen an den Kunden ernannt hat. "Vertrag"
bezeichnet einen Vertrag zur Lieferung von Produkten und/oder
Service-Leistungen zwischen Insight und
dem Kunden, der durch die schriftliche Annahme einer Bestellung des Kunden
durch Insight zustande kommt. Ein
Vertrag kommt auch zustande, sobald Insight
durch die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von
Service-Leistungen mit der Ausführung einer Bestellung beginnt. "Vertragsgebiet"
sind Europa, der Nahe Osten und Afrika ("EMEA").
2.2 Überschriften von Ziffern
dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die
Auslegung dieser Bedingungen. 2.3 Sofern der Kontext es zulässt oder erfordert,
beinhalten singularisch verwendete Begriffe auch den Plural, und umgekehrt.
Begriffe, die ein bestimmtes Geschlecht bezeichnen, beinhalten auch die anderen
Geschlechter. Bezugnahmen auf "Sie"
bzw. "Ihr" beziehen sich auf den Kunden.
3. Verbindlicher
Vertrag; Vorrang der Verkaufsbedingungen
Diese Bedingungen können jederzeit
ohne Einhaltung einer Frist von Insight
nach eigenem Ermessen geändert werden. Bei
Bestellungen über die Website sollten Sie daher regelmäßig, insbesondere vor
Aufgabe einer Bestellung, die aktuellen Bedingungen prüfen, da diese für Sie
verbindlich sind.
Diese Bedingungen dürfen NICHT durch Hinzuziehen von anderen
Dokumenten geändert, ergänzt oder neu gefasst werden.
4. Produkte und Service-Leistungen
Insight ist bereit, aktuell verfügbare Produkte und
Service-Leistungen gemäß diesen in Form von Einzelbestellungen des Kunden
umgesetzten Bedingungen an den Kunden zu liefern. Bestellungen erfolgen auf der
Grundlage eines Angebots von Insight
oder der auf der Software-Spectrum-Website verfügbaren Preislisten. Nach Eingang der Bestellung bei Insight erhält der Kunde eine E-Mail zur
Eingangsbestätigung. Wenn die Bestellung durch
Insight angenommen wurde, erhält der
Kunde eine Bestätigung der Annahme und die Bestellung wird zu einem Vertrag
nach Maßgabe der Bedingungen in dem Angebot oder den Preislisten und der
Bestellung, so wie in der Annahmebestätigung bestätigt.Alle
Software-Spectrum-Service-Leistungen, für die ein fester oder begrenzter
Zeitraum vereinbart wurde, sind von Insight
über den in der betreffenden Bestellung genannten Zeitraum an Arbeitstagen
zu erbringen. Alle fortlaufenden
Software-Spectrum-Service-Leistungen, für die eine unbestimmte Dauer vereinbart
wurde, sind von Insight an Arbeitstagen
auszuführen, bis sie gemäß der entsprechenden Bestellung gekündigt werden. Die
Erbringung von Software-Spectrum-Service-Leistungen außerhalb von Arbeitstagen
bedarf der vorherigen Zustimmung von Insight . Außerdem werden zusätzliche
Gebühren berechnet. Insight kann
Vertreter und/oder Subunternehmer mit der Ausführung von
Software-Spectrum-Service-Leistungen beauftragen. Alle Leistungen, die
Insight auf Wunsch des Kunden über die
im Vertrag vereinbarten Leistungen hinaus ausführt, kann gesondert zu den
jeweils geltenden Sätzen von Insight
abgerechnet werden. Wir möchten darauf
hinweisen, dass Insight zu Schulungszwecken Telefongspräche sowie
elektronischen Schriftwechsel aufzeichnen und/oder abhören kann.
5. Preisstellung und Bezahlung
Für gemäß diesen
Bedingungen erworbene Produkte und Service-Leistungen wird Insight die in der Weltweiten Preisliste [Insight
's Global Pricing Structure - IGPS] festgelegten Preise berechnen. Die IGPS
basiert auf der Preisliste des Verkäufers (in der jeweils aktuellen Fassung)
für die betreffenden Produkte und Service-Leistungen. Die Preise für alle
Produkte und Service-Leistungen sind je nach den zwischen Insight und den einzelnen Verkäufern getroffenen
Einkaufsvereinbarungen verschieden. Es gelten die von Insight jeweils veröffentlichten, in Preislisten
genannten oder angebotenen Preise. Bei Änderungen der Einkaufsvereinbarung mit
dem Verkäufer bleiben Änderungen dieser Preise vorbehalten. Der Vertragspreis
beinhaltet keine Auslagen und Nebenkosten (wie z. B. Liefergebühren) und
versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger anwendbarer Zölle, Steuern
oder Auflagen (wie z. B. Ein- oder Ausfuhrzölle), die sämtlich vom Kunden
zu zahlen sind. Falls der Kunde zur Einbehaltung von Quellensteuer verpflichtet
ist, hat er Insight alle erforderlichen
Quittungen und Unterlagen, die eine solche Zahlung belegen, vorzulegen. Falls Insight
gesetzlich verpflichtet ist, bei der Lieferung der Produkte Steuern oder
Zölle im Namen und für Rechnung des Kunden abzuführen, verpflichtet sich der
Kunde, Insight innerhalb von dreißig
(30) Tagen, nachdem Insight den Kunden
hierüber schriftlich in Kenntnis gesetzt hat, die Kosten hierfür zu erstatten.
Der Kunde wird Insight , sofern anwendbar, gültige
Steuerfreistellungsbescheinigungen vorlegen, und zwar vor andernfalls
erforderlichen Überweisungen durch Insight
im Namen oder für Rechnung des Kunden. Sämtliche Preise verstehen sich
zuzüglich Versand- und Bearbeitungsgebühren. Sofern nichts Anderes angegeben
ist, werden alle Produkte auf dem Land- bzw. Seeweg per von Insight vorausbezahlter und zusätzlich in Rechnung
gestellter Fracht (FCA Ursprungsort) verschickt. Der Kunde hat die
Transportkosten zu zahlen. Insight
behält sich das Recht vor, jederzeit vor dem Versanddatum der Produkte
und/oder dem Zeitpunkt der Erbringung der Service-Leistungen angebotene Preise
und Liefergebühren zu ändern. Alle von Insight in Landeswährung angegebenen Preise können, aufgrund von
Weckselkurssschwankungen zum US-Dollar, von Insight angepasst werden. Angebote
sind nur für 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Erteilung gültig.Falls sich die
Kosten von Insight für die Erfüllung des
Vertrages aufgrund einer Verletzung dieser Bedingungen durch den Kunden oder
einer falschen oder ungenügenden Auskunft durch den Kunden oder aufgrund von
Gesetzesänderungen oder sonstigen Gründen außerhalb des Einflussbereichs von
Insight erhöhen, so erhöht sich der nach
dem Vertrag zu zahlende Betrag entsprechend. Insight wird diese Zusatzkosten angemessen schätzen
und den Kunden hierüber informieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von
sieben (7) Tagen nach Erhalt der Schätzung, wird dies als Einverständnis
gewertet. Können sich die Parteien nicht auf eine solche Erhöhung verständigen,
kann Insight den Vertrag kündigen, ohne
dass eine der Parteien dafür haftet.Der Vertragspreis für Produkte,
Service-Leistungen und Software-Spectrum-Service-Leistungen ist durch den
Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum vollständig zahlbar.
Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche nur mit anerkannten oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht
(einschließlich des Rechts gemäß § 320 BGB, Erfüllung Zug um Zug zu
verlangen) kann durch den Kunden nur in Bezug auf Ansprüche aus demselben
Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Produkte, die Insight an den Kunden liefert, werden von Insight am Versanddatum der Produkte in Rechnung
gestellt. Von Insight zu erbringende
Service-Leistungen oder Software-Spectrum-Service-Leistungen werden monatlich
im Voraus in Rechnung gestellt.Ist der Kunde mit vertraglich
geschuldeten Zahlungen im Verzug, so gilt unbeschadet anderer Insight zustehender Rechte und Rechtsmittel, dass (a)
der Kunde auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von jährlich zwölf
Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247
Abs. 1 BGB zu zahlen hat, wobei die Zinsen täglich ab Beginn des Verzugs
ausgehend vom Datum der entsprechenden Rechnung bis zu dem Zeitpunkt, an dem
der überfällige Betrag zuzüglich der darauf aufgelaufenen Zinsen bei
Insight eingegangen ist, anfallen; und
(b) Insight sich vorbehält, die
Vertragserfüllung auszusetzen bis der Kunde die Angelegenheit in Ordnung
gebracht hat, den Vertrag gemäß Ziffer 9 (Kündigung) zu kündigen und/oder
den Verkäufer über unerlaubte Nutzung der Produkte wegen Nichtzahlung zu
informieren.
6. Fracht und Lieferung
Gemäß diesen
Bedingungen vorgenommene Lieferungen erfolgen auf der Grundlage des
einschlägigen Vertrags. Die Verträge enthalten das Bestelldatum, die Menge, die
geltenden Preise, Liefertermine und die Lieferanschrift und ggf. Anweisungen
zum Transportweg, der Rechnungsanschrift und der Zertifizierung. Die
Verfügbarkeit der Produkte ist abhängig von der Verfügbarkeit des betreffenden
Produkts beim Verkäufer. Verzögerungen bei der Beschaffung des Produkts vom
Verkäufer können Verzögerungen bei der Auslieferung des Produkts an den Kunden
zur Folge haben.Das gesamte Risiko für Verlust oder Beschädigung von
Produkten und Medien während des Transports hat der Kunde zu tragen. Versandanweisungen und sonstige Informationen
zur Lieferung sind in den gemäß diesen Bedingungen erteilten Bestellungen mit
anzugeben. Das Eigentum an den Produkten und Medien verbleibt beim Verkäufer,
bis Insight die vollständige Bezahlung
für alle vom Kunden ausstehenden Beträge einer Abrechnung erhalten hat. Wenn der Kunde die Produkte verkauft oder
anderweitig veräußert, bevor vollständige Zahlungen wie vorstehend beschrieben
an Insight geleistet wurden, ist
Insight unbeschadet der Verpflichtung
des Kunden zum Kauf der Produkte berechtigt, die Produkte wieder in Besitz zu
nehmen (und zu diesem Zweck sämtliche Räumlichkeiten des Kunden zu betreten).
Mit dieser Bestimmung wird dem Kunden keinerlei Rückgaberecht gewährt.
Insight kann unbeschadet der Tatsache,
dass der Kunde noch nicht Eigentümer der Produkte oder der Medien ist, die
Beitreibung der Preise verfolgen, wenn diese fällig sind.
Der Kunde hat
das Recht, mangelhafte Produkte gemäß den vom jeweiligen Verkäufer des Produkts
in der Lizenzvereinbarung festgelegten Bedingungen zurückzugeben. Es kann sein,
dass der Verkäufer Rücknahmemöglichkeiten für gemäß diesen Bedingungen
erworbene Produkte begrenzt oder ganz ausschließt. Um zu erfahren, welche
Bedingungen in einem solchen Fall einschlägig sind, muss der Kunde in der Lizenzvereinbarung
nachsehen. Mangelhafte Produkte sind nicht an Insight sondern an den Verkäufer zurückzusenden. Rücksendung mangelfreier Produkte: Der
Kunde kann von Zeit zu Zeit das Recht zur Rückgabe mangelfreier Produkte zu
bestimmten vom Verkäufer des Produkts vorgegebenen Bedingungen haben. Wenn es
sich bei dem Produkt um ein Shrink-wrap-Produkt handelt, kann dieses nur
ungeöffnet (d. h. mit unbeschädigtem Lizenzsiegel) zurückgegeben werden. Es
kann sein, dass der Verkäufer Rücknahmemöglichkeiten für gemäß diesen
Bedingungen erworbene Produkte begrenzt oder ganz ausschließt. Nicht vorrätig
gehaltene Sonderbestellungen, Vervielfältigungen auf CD/Diskette und
Dokumentation werden, außer im Rahmen der geltenden Mangelhaftung, nicht
zurückgenommen. Vor jeder Rücksendung, auch im Mangelhaftungsfall, muss sich
der Kunde eine Rücksendenummer [return
authorization number - R.A. #] geben lassen und diese gut sichtbar an der
Außenverpackung des zurückgesendeten Produktes anbringen, damit die Gutschrift
vorgenommen werden kann. Rücksendungen mangelfreier Produkte werden
AUSSCHLIEßLICH in dem gleichen Zustand wie bei Empfang des Produkts durch den
Kunden bei Lieferung durch Insight oder
den Verkäufer akzeptiert. Weiterhin werden Rücksendungen von Produkten Ausschließlich in dem von Insight bei Erteilung der R.A. # benannten
Vertriebszentrum entgegengenommen, wobei die erteilte R.A. # in der Anschrift
mit anzugeben ist. Wenn das Produkt nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erteilung
der Rücksendenummer (oder einer angemessenen kürzeren, von Insight bei Erteilung der Rücksendenummer gesetzten
Frist) bei Insight eingeht oder nicht
die oben genannten Kriterien für die Rücksendung erfüllt, hat der Kunde keinen
Anspruch auf eine Gutschrift oder die Rückgabe des Produktes.Sobald der
ausgefüllte Return Material Authorisation ("RMA") Antrag eingegangen und vom
Customer and Account Services Team (dem "CAS" Team) genehmigt worden ist, wird
das CAS Team die Unterlagen an die Buchhaltung weitergeben. Diese wird dem
Kundenkonto innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Unterlagen vom CAS Team
eine Gutschrift erteilen. Gutschriften können sich verzögern, wenn es
Abweichungen zwischen den zurückgesandten Produkten und den
genehmigten/autorisierten RMA gibt. Gutschriften können sich auch verzögern,
wenn die Rücksendungen nicht der Standard-Lagerkonfiguration entsprechen. Wenn
die Standard-Lagerkonfiguration nicht eingehalten ist, oder wenn Insight extra Kosten entstehen, kann eine Gebühr
erhoben werden und diese später von der Gutschrift in Abzug gebracht werden.
Sämtliche dem Kunden von Insight (gleich
aus welchem Grund) ausgestellte Gutschriften muss der Kunde innerhalb von einem
Jahr ab Ausstellungsdatum einlösen. Wenn sie innerhalb dieser Frist nicht
eingelöst werden, verfallen diese Gutschriften automatisch. Die Versandkosten
für die Rücksendung von Produkten hat der Kunde zu tragen, wobei Kosten für
Rücksendungen im Rahmen der Mangelhaftung von Insight erstattet werden. Insight
behält sich das Recht vor, vom Kunden jederzeit eine Verwaltungsgebühr
in Höhe von 15 % auf alle Rücksendungen von nicht mangelhaften Produkten
zu erheben.
8. Mangelhaftung
Dem Kunden ist bekannt, dass Insight
im Rahmen dieses Vertrages als Wiederverkäufer der Produkte und
Service-Leistungen des Verkäufers auftritt. Der Kunde erklärt sich daher
einverstanden, Mangelhaftungsansprüche grundsätzlich gegen den Verkäufer
geltend zu machen. Insight tritt seine
jeweiligen Mangelhaftungsansprüche an den Kunden ab. Sollte der Kunde keinen
Erfolg bei der Geltendmachung von begründeten Mangelhaftungsansprüchen gegen
den Verkäufer haben, wird der Kunde seine diesbezüglichen Ansprüche an
Insight zurückabtreten und kann
daraufhin nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Insight in Anspruch nehmen:
8.1 Falls ein Produkt
mangelhaft ist, wird Insight nach
eigenem Ermessen und auf eigene Kosten den Mangel beseitigen oder einen Ersatz
liefern ("Nacherfüllung") oder die Produkte zurücknehmen und den
Preis dem Konto des Kunden gutschreiben. Die Nacherfüllung erfolgt ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht.
8.2 Ein Produkt ist mangelhaft, wenn die Beschaffenheit
des Produkts nicht der entsprechenden schriftlichen Vereinbarung zwischen
Insight und dem Kunden oder der
entsprechenden Spezifikation entspricht.
8.3 Insight haftet nicht für Mängel, die durch
Vernachlässigung, unsachgemäße Verwendung oder unsachgemäße Behandlung,
einschließlich unsachgemäßer Installation, Bedienung, Benutzung, Wartung oder
Prüfung, Verwendung außerhalb der von Insight
oder dem Verkäufer ausdrücklich benannten Einsatzgebiete und
Umweltbedingungen und Benutzung in Kombination mit anderen, von Insight oder dem Verkäufer hierfür nicht genehmigten
Produkten, übermäßiger Beanspruchung oder normaler Abnutzung verursacht werden,
oder für Produkte, die in irgendeiner Weise geändert oder abgewandelt wurden.
8.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde unbeschadet der ihm gemäß
Ziffer 10 zustehenden Ansprüche berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder eine Preisminderung zu verlangen.
8.5 Die Verjährungsfrist für
Mangelansprüche beträgt ein (1) Jahr ab Lieferung. Bei reparierten oder
ersetzten Produkten läuft die ursprüngliche Verjährungsfrist ab Rückgabe des
reparierten oder ersetzten Produkts an den Kunden weiter.
8.6 Ansprüche des
Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung durch Insight erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die
Aufwendungen sich erhöhen, weil ein Produkt nachträglich an einen anderen Ort
als den Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht
dem bei Vertragsschluss bekannten bestimmungsgemäßen Gebrauch.
8.7 Stellt sich
nach einer Überprüfung eines behaupteten Mangels heraus, dass kein Mangel
vorliegt, ist Insight berechtigt, die
Kosten der Überprüfung zu den jeweils gültigen Kostensätzen von Insight zu berechnen.
Kosten für die Rücksendung der betreffenden Produkte werden nicht
erstattet und die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
8.8
Ziffern 8.1 bis 8.7 gelten entsprechend für Service-Leistungen und
Software-Spectrum-Service-Leistungen, sofern mit diesen Leistungen ein
konkreter Erfolg für den Kunden herbeigeführt werden muss (Werkleistungen).
Abweichend von Ziffer 8.5 beträgt die Verjährungsfrist ein (1) Jahr ab Abnahme.
9.
Lizenzbedingungen
Alle gelieferten Produkte unterliegen den ggf.
beigefügten Lizenzvereinbarungen. Für alle Shrink-wrap-Software-Produkte muss
der Kunde der Lizenzvereinbarung zustimmen und er ist an die in dem Paket
enthaltene Lizenzvereinbarung gebunden, sobald das Paket geöffnet oder das
daran angebrachte Siegel aufgebrochen worden ist. Für alle sonstigen
Software-Produkte einschließlich solcher Software, die auf elektronischem Wege
gekauft bzw. in Empfang genommen wurde, erklärt sich der Kunde als ab Zeitpunkt
des Kaufes an die Lizenzvereinbarung für deren Benutzung gebunden. Der Kunde
übernimmt die volle Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen aller
Volumenlizenzvereinbarungen für gemäß diesem Vertrag gekaufte Produkte und
erkennt an, dass er für den ordnungsgemäßen Einsatz, die Statusverfolgung, die
Nutzung und die Dokumentation solcher Lizenzen zuständig ist.
10. Haftungsausschlüsse
10.1
Insight haftet für Schäden durch leichte
Fahrlässigkeit nur, wenn diese auf einer wesentlichen, das Erreichen des
jeweiligen Vertragszwecks gefährdenden Pflichtverletzung beruhen oder auf der
Nichteinhaltung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des
jeweiligen Vertrages erst ermöglicht.
10.2 In den Fällen der Ziffer 10.1 ist die
Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt
auch für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten eines Beauftragten oder
Mitarbeiters von Insight verursacht
wurden, der kein Organ oder leitender Angestellter von Insight ist.
10.3 In den Fällen der Ziffer 10.2 wird
jegliche Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn
ausgeschlossen.
10.4 In den Fällen der Ziffer 10.2 ist die Haftung für
Sachschäden je Schadensereignis auf den Wert der betroffenen Bestellung und die
Haftung für reine Vermögensschäden je Schadensereignis auf den halben Wert der
jeweiligen Bestellung beschränkt.
10.5
In den in Ziffer 10.2 genannten Fällen verjähren Schadensersatzansprüche
des Kunden nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Anspruch
entstanden ist und der Kunde Kenntnis davon erlangte. Ohne Rücksicht auf die
Kenntnis des Kunden verjähren Schadensersatzansprüche jedoch spätestens 3 Jahre
nach dem schädigenden Ereignis. Für Ansprüche aufgrund von Mängeln gilt
Ziffer 8.
10.6 Mit Ausnahme der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,
für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit eines
Produkts, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen unabhängig von deren Rechtsgrund für alle
Schadensersatzansprüche.
10.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten
auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Mitarbeiter oder
Beauftragte von Insight .
11. Stornierung und Kündigung
11.1 Der Kunde
kann einen Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von
Insight stornieren.
11.2 Ungeachtet der
Ziffer 11.1 verpflichtet sich der Kunde bei einer Vertragsstornierung durch
ihn zur Zahlung aller Kosten und Auslagen, die Insight durch die entsprechende Stornierung
entstanden sind.
11.3 In den folgenden Fällen können Insight oder der Kunde einen Vertrag jederzeit sofort
durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei kündigen:
11.3.1
Wenn ein Verstoß der anderen Partei gegen wesentliche Vertragspflichten
vorliegt und dieser nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zustellung
einer diesbezüglichen schriftlichen Mitteilung geheilt wird, oder
11.3.2 wenn
die andere Partei insolvent wird, ein Insolvenzverwalter oder
Vermögensverwalter über ihr gesamtes Vermögen oder Geschäft oder einen Teil
davon eingesetzt wird, sie einen Vergleich oder eine Schuldenregelung mit ihren
Gläubigern eingeht, infolge von Schulden ähnliche Maßnahmen ergreift oder
erleidet, oder eine Verfügung oder ein Beschluss zu ihrer Auflösung oder
Liquidation ergangen ist (es sei denn, dies geschieht bei Zahlungsfähigkeit zum
Zwecke einer Verschmelzung oder Sanierung).
11.4 Ohne Einschränkung der Ziffer
11.3 kann Insight den Vertrag jederzeit
sofort durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, falls der Kunde,
gleich aus welchem Grund, einen fälligen Betrag bei Eintreten der Fälligkeit
gemäß diesem Vertrag nicht gezahlt hat.
11.5 Eine Kündigung berührt nicht die
Rechte der Parteien, die ihnen jeweils bis zum Kündigungsdatum entstanden sind,
einschließlich des Rechts von Insight
auf Bezahlung der bis zum Kündigungsdatum erbrachten Arbeiten.
11.6
Beschleunigung von Zahlungen: Bei Kündigung des Vertrags werden die
Fälligkeitstermine aller ausstehenden Rechnungen an den Kunden für Produkte,
Service-Leistungen und Software-Spectrum-Service-Leistungen automatisch
vorgezogen, so dass diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung fällig
und zahlbar werden, auch wenn zuvor eine längere Frist vereinbart wurde.
12. Vertrauliche Informationen und
Datenschutz
Jede Partei
bewahrt Stillschweigen über alle ihr zugegangenen vertraulichen Informationen
der jeweils anderen Partei, bewahrt diese Informationen sicher auf, sichert sie
gegen Diebstahl, Beschädigung, Verlust und unbefugten Zugriff und wird sie zu
keinen anderen als den vertraglich vorausgesetzten Zwecken verwenden. Außerdem
stellt jede Partei sicher, dass ihre Mitarbeiter, Organe, Beauftragte und
Auftragnehmer diese Verpflichtungen einhalten. Diese Verpflichtungen bleiben
auch nach der Änderung, Verlängerung oder Kündigung des Vertrags für einen
Zeitraum von drei Jahren weiter bestehen. Dies gilt nicht für Informationen,
die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder im Nachhinein ohne Verschulden des
Empfängers zugänglich werden. Vom Kunden im Vertrag zur Verfügung gestellte
personenbezogene Daten ("Daten") werden von den Parteien unter
Einhaltung der Europäischen Datenschutzrichtlinie und der Folgegesetzgebung in
den jeweils gültigen Fassungen verarbeitet. Die Datenverarbeitung im Sinne
dieses Vertrages erfolgt mit elektronischen und anderen Mitteln. Insight verpflichtet sich in Bezug auf sämtliche im
Rahmen dieses Vertrages zu verarbeitenden Daten des Kunden, für diese
geeignete, wirtschaftlich angemessene und ausreichende technische und
organisatorische Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um diese Daten und
Informationen zu schützen, und beide Parteien bestätigen, dass sie alle
einschlägigen Registrierungen nach den anwendbaren EU-Datenschutzbestimmungen
vorgenommen haben.
13. Allgemeines
13.1 Diese Bedingungen und die Dokumente, auf die darin
Bezug genommen wird, einschließlich sämtlicher Bestellungen, stellten die
gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren
Verträge oder Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Gegenstand dieser
Bedingungen bzw. aller Bestellungen, wobei jedoch auf Bestellungen aufgedruckte
Allgemeine Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit haben, es sei denn,
Insight hat diesen ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
13.2 Keine der Parteien gerät in Verzug oder haftet für
Verzögerungen bei der Einhaltung oder die Nichteinhaltung des Vertrags, die auf
Ereignissen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei
liegen, darunter Feuer, Überschwemmung, Hurrikans, Tornados, Erdbeben, Krieg,
Embargo, Aufstand oder unvorhersehbare Eingriffe staatlicher Behörden,
vorausgesetzt, die von einer solchen Verzögerung oder Nichteinhaltung betroffene
Partei setzt die jeweils andere Partei hierüber unverzüglich in Kenntnis.
13.3
Das Verhältnis zwischen den Parteien ist das unabhängiger Vertragspartner zu
Marktbedingungen. Keine Partei ist bevollmächtigt, für die jeweils andere zu
handeln, diese zu binden oder anderweitig für diese Verpflichtungen zu schaffen
oder zu übernehmen.
13.4 Setzt eine Partei eine Bestimmung dieser Bedingungen
oder einen Vertrag nicht oder nur verspätet durch, bedeutet dies keinen
Verzicht hierauf und beeinträchtigt in keiner Weise das Recht zur späteren
Durchsetzung der Bestimmung.
13.5 Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit
einer Bestimmung dieser Bedingungen oder eines Vertrags berührt nicht die
Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.
13.6 Änderungen am
Umfang oder an den Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertrages werden
nur wirksam, wenn Insight ihnen
schriftlich zugestimmt hat. Diese gilt auch für eine Änderung des
Schriftformerfordernisses. Alle Mitteilungen und sonstigen Benachrichtigungen, die
zugestellt oder abgegeben werden müssen oder dürfen, haben schriftlich zu
erfolgen und sind mit bevorzugt beförderter Post, Kurierdienst oder per Fax an
die vorstehend angegebene Anschrift des bestimmungsgemäßen Empfängers oder an
eine andere Anschrift, die eine Partei der anderen jeweils mitgeteilt hat, zu
übermitteln.
13.7 Die Auslegung, Wirksamkeit und Ausführung dieser Bedingungen
und aller Verträge unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und die
Parteien unterwerfen sich für die Beilegung aller Streitigkeiten zwischen ihnen
der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des Landgerichts München I Diese Bedingungen und Verträge unterliegen
nicht dem UN-Kaufrecht.